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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20   

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https://dejure.org/2020,6313
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20 (https://dejure.org/2020,6313)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20 (https://dejure.org/2020,6313)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 5 TaBV 1/20 (https://dejure.org/2020,6313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 87 Abs 1 BetrVG, § 50 Abs 2 BetrVG, § 100 ArbGG
    Einrichtung einer Einigungsstelle - Mobiles Arbeiten

  • IWW

    § 2 Abs. 7 ArbStättV, § ... 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 6 und Nr. 7 BetrVG, § 50 Abs. 2 BetrVG, § 100 ArbGG, § 87 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 76 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 76 Abs. 2 Satz 2, 3 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 50 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 50 Abs. 2 Satz 3, § 27 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 33 Abs. 2 BetrVG, § 100 Abs. 2 Satz 3 ArbGG, § 100 Abs. 2 Satz 4 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmungsrecht; Mobiles Arbeiten; Gesamtbetriebsrat; Mandatierung; Delegation; Aufgabenübertragung - Einsetzung Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand "Mobiles Arbeiten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für "Mobiles Arbeiten"

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle ist für mobile Arbeit zuständig

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einigungsstelle ist für mobile Arbeit zuständig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 257
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2019 - 7 TaBV 1728/19

    Abberufung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - Einigungsstelle -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    "Offensichtlich" ist die Unzuständigkeit, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht auf den ersten Blick erkennbar ist, dass eine Zuständigkeit des Antragstellers in dieser Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt infrage kommt (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. November 2019 - 7 TaBV 1728/19 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2020, 77).

    Das gerichtliche Verfahren auf Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden, für das besonders kurze Fristen gelten, hat den Zweck, den Betriebsparteien zeitnah eine formal funktionsfähige Einigungsstelle zur Verfügung zu stellen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. November 2019 - 7 TaBV 1728/19 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2020, 77; ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, § 100 ArbGG, Rn. 3).

    Dementsprechend ist die Einigungsstelle nicht offensichtlich unzuständig, wenn in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht, und die Rechtsfrage vom Bundesarbeitsgericht noch nicht geklärt ist (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. November 2019 - 7 TaBV 1728/19 - Rn. 24, juris = NZA-RR 2020, 77; ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, § 100 ArbGG, Rn. 3).

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Für die Heilung eines Verfahrensmangels im Sinne des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG reicht es nach dem Zweck dieser Ladungsvorschrift aus, dass alle Betriebsratsmitglieder einschließlich erforderlicher Ersatzmitglieder rechtzeitig zur Sitzung geladen worden sind und die beschlussfähig (§ 33 Abs. 2 BetrVG) Erschienenen auf dieser Sitzung eine Ergänzung oder Erstellung der Tagesordnung einstimmig beschließen (BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 35, juris = NZA 2014, 551).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Lässt sich jedoch eine Seite überhaupt nicht auf Verhandlungen ein, kann die Einigungsstelle ohne vorherige Verhandlungen angerufen werden (BAG, Beschluss vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 17, juris = NZA 2015, 954; LAG B-Stadt, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 3 TaBV 36/19 - Rn. 40, juris = ArbR 2019, 474; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 40, juris).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 5/16 - Rn. 21, juris = AP Nr. 144 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 27, juris = ZMV 2016, 52).
  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Ein kollektiver Tatbestand liegt vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die über eine ausschließlich einzelfallbezogene Rechtsausübung hinausgeht und kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 5/16 - Rn. 21, juris = AP Nr. 144 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 27, juris = ZMV 2016, 52).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Der Auftrag kann jeweils nur im Hinblick auf eine bestimmte Angelegenheit erteilt werden (BAG, Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - Rn. 43, juris = NZA 1993, 714).
  • LAG Düsseldorf, 16.07.2019 - 3 TaBV 36/19

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle ohne

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Lässt sich jedoch eine Seite überhaupt nicht auf Verhandlungen ein, kann die Einigungsstelle ohne vorherige Verhandlungen angerufen werden (BAG, Beschluss vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 17, juris = NZA 2015, 954; LAG B-Stadt, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 3 TaBV 36/19 - Rn. 40, juris = ArbR 2019, 474; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 40, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2016 - 7 TaBV 22/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle bei Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Raum für eine Beweisaufnahme besteht nicht (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09. November 2016 - 7 TaBV 22/16 - Rn. 47, juris).
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2002 - 12 TaBV 22/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats kraft Beauftragung - Bildung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Ist der Gesamtbetriebsrat wirksam beauftragt worden, eine bestimmte Angelegenheit für den örtlichen Betriebsrat zu behandeln, dann ist der Gesamtbetriebsrat auch für die Anrufung und die Bildung der Einigungsstelle mit dem Arbeitgeber zuständig (ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, § 50 BetrVG, Rn. 9; vgl. LAG B-Stadt, Beschluss vom 03. Juli 2002 - 12 TaBV 22/02 - Rn. 9, juris = NZA-RR 2003, 83).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18

    Errichtung einer Einigungsstelle - Ablehnung des Vorsitzenden -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20
    Lässt sich jedoch eine Seite überhaupt nicht auf Verhandlungen ein, kann die Einigungsstelle ohne vorherige Verhandlungen angerufen werden (BAG, Beschluss vom 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 17, juris = NZA 2015, 954; LAG B-Stadt, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 3 TaBV 36/19 - Rn. 40, juris = ArbR 2019, 474; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2019 - 6 TaBV 24/18 - Rn. 40, juris).
  • LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen

    Für die Einigungsstelle wäre nicht klar, wann sie ihrem Regelungsauftrag ausreichend nachkommgekommen ist und eine abschließende Regelung getroffen hat (im Ergebnis aA., ohne jedoch die Frage der Zulässigkeit zu thematisieren LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. Februar 2020 - 5 TaBV 1/20 -, Rn. 37, juris; dazu Dahl, jurisPR-ArbR 6/2021 Anm. 6).
  • ArbG Köln, 05.03.2021 - 21 BV 29/21

    Einsetzung einer Einigungsstelle im Zusammenhang mit "mobilem Arbeiten"

    Auch durch das Wort "insbesondere" und die beiden gesondert genannten Aspekte des Arbeitsschutzes und der Arbeitszeit wird der Antrag nicht hinreichend konkretisiert (aA LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20, Rn. 38, juris).

    Diese Geräte und die hiermit produzierten Daten lassen es typischerweise zu, das Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.02.2020 - 5 TaBV 1/20, Rn. 44, juris).

  • ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des

    DerenAusgestaltung unterliegt der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, jedenfalls soweit der Arbeitgeber das Ordnungsverhalten verbindlich regelt und nicht die spezielleren Tatbestände der Nr. 2, 6 oder 7einschlägig sind (vgl. LAG MV 25.2.2020 - 5 TaBV 1/20, NZA-RR 2020, 257; HessLAG 18.6.2020 - 5 TaBVGa 74/20, NZA 2021, 291; Boemke/Ankersen BB 2000, 2254 (2259); Müller Homeoffice Rn. 584, 587; Rieble/Picker ZfA 2013, 383 (425 f.); Wiese RdA 2009 344 (347)).
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